Solarium Sauna Fitness Wellness

Solarium-Brenner

Hochdruckstrahler- und UV-Röhrenentsorgung

Die Entsorgungspauschale für UV-Röhren und Hochdruckstrahler nach dem Elektro- und Elektronikgeräte-gesetz (ElektroG): 0,21 € pro Niederdruckröhre und Hochdruckstrahler .

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) überträgt im Rahmen der Produktverantwortung den Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten die Verantwortung für eine umweltgerechte Gerätekonzeption bis hin zur Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten. Das betrifft auch UV-Röhren und Hochdruckstrahler.

Dieses Gesetz verpflichtet Altgeräte, Solariumröhren und Hochdruckstrahler (Altröhren- und Strahler) getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen.Die Kommunen dürfen keine Gebühren für die bei ihnen entsorgten Altröhren und -Strahler erheben. Die Kosten für die fachgerechte Entsorgung werden ab dem 24.03.2006 bereits beim Kauf von UV-Röhren und Hochdruckstrahlern erhoben. Deshalb werden pro Solariumröhre und Hochdruckstrahler eine Entsorgungspauschale in Höhe von 0,21 € berechnet.


Achtung:

Nach jedem Röhrenwechsel die Besonnungszeit verkürzen und den Kunden darauf hinweisen. Wenn Sie Solariumröhren mit höherem UVB-Anteil einsetzen, ist mit doppelter Sorgfalt darauf zu achten, dass die Besonnungszeit verkürzt wird, damit auf keinen Fall ein Sonnenbrand entstehen kann!

Der Bräunungsgeräte-Betreiber bestimmt den Einsatz der verschiedenen Röhren- und Brennersorten eigenverantwortlich.

 

 

Weitere Unterkategorien:

Zeige 21 bis 22 (von insgesamt 22 Artikeln)
High Energy TX 2000 W (42,5 cm Kabellänge)

High Energy TX 2000 W (42,5 cm Kabellänge)

78,50 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten
High Energy TXL 2200 W (19,5 cm)

High Energy TXL 2200 W (19,5 cm)

99,84 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten
Zeige 21 bis 22 (von insgesamt 22 Artikeln)
 Kategorien
 Mein Konto
 Händlerbund
MIDGLIED
Abonnieren Sie unseren Newsletter
Der Newsletter ist kostenlos und kann jederzeit hier oder in Ihrem Kundenkonto wieder abbestellt werden.