Hochdruckstrahler- und UV-Röhrenentsorgung
Die Entsorgungspauschale für UV-Röhren und Hochdruckstrahler nach dem Elektro- und Elektronikgeräte-gesetz (ElektroG): 0,21 € pro Niederdruckröhre und Hochdruckstrahler .
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) überträgt im Rahmen der Produktverantwortung den Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten die Verantwortung für eine umweltgerechte Gerätekonzeption bis hin zur Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten. Das betrifft auch UV-Röhren und Hochdruckstrahler.
Dieses Gesetz verpflichtet Altgeräte, Solariumröhren und Hochdruckstrahler (Altröhren- und Strahler) getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen.Die Kommunen dürfen keine Gebühren für die bei ihnen entsorgten Altröhren und -Strahler erheben. Die Kosten für die fachgerechte Entsorgung werden ab dem 24.03.2006 bereits beim Kauf von UV-Röhren und Hochdruckstrahlern erhoben. Deshalb werden pro Solariumröhre und Hochdruckstrahler eine Entsorgungspauschale in Höhe von 0,21 € berechnet.
Achtung:
Nach jedem Röhrenwechsel die Besonnungszeit verkürzen und den Kunden darauf hinweisen. Wenn Sie Solariumröhren mit höherem UVB-Anteil einsetzen, ist mit doppelter Sorgfalt darauf zu achten, dass die Besonnungszeit verkürzt wird, damit auf keinen Fall ein Sonnenbrand entstehen kann!
Der Bräunungsgeräte-Betreiber bestimmt den Einsatz der verschiedenen Röhren- und Brennersorten eigenverantwortlich.
High Energy TX
Nach dem Motto: "Darf es etwas mehr sein?" bietet die HIGH ENERGY TX-Hochdruck-Lampenserie.
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